leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht).Da mit einer Lenkberechtigung der Klasse B Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg gelenkt werden dürfen, ergibt sich bei Verwendung eines leichten Anhängers eine höchstzulässige Gesamtmasse des Gespanns von maximal 4.250 kg.
schwere, auflaufgebremste Anhänger:die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 3.500 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 7.000 kg nicht übersteigen.
Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.